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FAQ – Tageszeitung

FAQ – Tageszeitung

  • mindestens 18 Jahre alt
  • Zuverlässigkeit
  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • gültige Arbeitserlaubnis (bei Nicht-EU Bürgern)
  • täglich von Montag bis Samstag
  • zwischen 04.00 bis 6.30 Uhr
Grundsätzlich eignen sich alle Bezirke für eine Zustellung zu Fuß, einige können aber auch mit dem Fahrrad oder dem Auto abgefahren werden.
Es stehen Transportkarren, Umhängetaschen, Fahrradtaschen und -anhänger zur Verfügung, die Sie sich für Ihre Tätigkeit ausleihen können. Zusätzlich stellen wir Ihnen gerne Sicherheitsartikel wie Warnwesten, Schuhspikes sowie Taschen- und Stirnlampen zur Verfügung.
Sie bekommen von uns zu Beginn der Beschäftigung eine Abonnentenliste gestellt, auf der alle zu beliefernden Adressen stehen. Sollten Sie zwischendrin eine neue Liste benötigen, helfen Ihnen die Kollegen jederzeit weiter.
Wir bieten sowohl Beschäftigung auf Minijobbasis bis 556€ als auch Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigungen an. Der Gesamtverdienst richtet sich nach der Größe der Ihnen zugewiesenen Zustellgebiete.
Sie haben den gesetzlichen Urlaubsanspruch von vier Wochen pro Jahr. Den Urlaub reichen Sie bitte acht Wochen im Voraus per Post, per Fax oder per E-Mail an urlaub@hvo-hildesheim.de ein.
Sie melden sich zunächst umgehend telefonisch bei Ihrem Ansprechpartner oder dem Frühdienst krank und teilen uns die Dauer der Krankheit mit, damit wir für Sie eine Vertretung organisieren können. Für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall benötigen wir ab dem ersten Krankheitstag eine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Ihres behandelnden Arztes.