FAQ – Für Eltern
Ab 13 Jahren ist eine Zustellung der Wochenzeitung mit Ihrem Einverständnis möglich.
Ja, die Verteilung kann Ihr Kind selbstständig vornehmen. Sie müssen Ihr Kind nicht bei jeder Verteilung begleiten. Anfangs ist es jedoch sinnvoll zu unterstützen, da das Gebiet anfangs noch unbekannt sein kann.
Zusätzlich zu den üblichen Personal- und Kontaktdaten, benötigen wir die Steueridentifikationsnummer, die Rentenversicherungsnummer und ab 16 Jahren eine Kopie des Personalausweises. Eine Schulbescheinigung ist ab der 9. Klasse einzureichen.
Minderjährige haben einen jährlichen Urlaubsanspruch von fünf Wochen, das heißt fünf Samstage im Jahr kann Ihr Kind bezahlten Urlaub nehmen. Den Urlaubsantrag reichen Sie bitte acht Wochen im Voraus per Post, per Fax oder per E-Mail an urlaub@hvo-hildesheim.de ein.
Sie melden Ihr Kind umgehend telefonisch bei Ihrem Ansprechpartner krank und teilen uns die Dauer der Krankheit mit, damit wir eine Vertretung organisieren können. Für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall benötigen wir eine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) des Kinder- oder Hausarztes für den jeweiligen Verteiltag.
