FAQ – Wochenzeitung
Ab 13 Jahren ist eine Zustellung der Wochenzeitung möglich.
- einmal pro Woche am Samstag
- zwischen 09.00 und 18.00 Uhr
- freie Zeiteinteilung am Zustelltag
Ja, wir suchen immer das bestmögliche Gebiet in der Nähe Ihres Wohnortes für Sie raus. Dieses Gebiet wird fest an Sie vergeben.
Die Menge der Zeitungen richtet sich nach der Größe des Zustellgebiets und kann nicht pauschal beantwortet werden.
Die Zeitungen können zu Ihnen nach Hause geliefert werden, sofern Sie eine wettergeschützte Ablagestelle haben. Ist das nicht möglich, erfolgt die Lieferung an eine geeignete Ablagestelle in der Nähe, z.B. eine Bushaltestelle
Es stehen Transportkarren, Umhängetaschen, Fahrradtaschen und -anhänger zur Verfügung, die Sie sich für Ihre Tätigkeit ausleihen können.
Zusätzlich stellen wir Ihnen gerne Sicherheitsartikel wie Warnwesten, Schuhspikes sowie Taschen- und Stirnlampen zur Verfügung.
Wenn Sie volljährig sind, haben den gesetzlichen Urlaubsanspruch von vier Wochen pro Jahr. Minderjährige haben einen Anspruch von fünf Wochen pro Jahr. Den Urlaubsantrag reichen Sie bitte acht Wochen im Voraus per Post, per Fax oder per E-Mail an urlaub@hvo-hildesheim.de ein.
Sie melden sich zunächst umgehend telefonisch bei Ihrem Ansprechpartner krank und teilen uns die Dauer der Krankheit mit, damit wir für Sie eine Vertretung organisieren können. Für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall benötigen wir ab dem ersten Krankheitstag eine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Ihres behandelnden Arztes.
