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FAQ – Häufig gestellte Fragen

FAQ – Bewerben bei der HVO

  1. Sie füllen einfach das Bewerbungsformular aus und nennen uns Ihre gewünschten Tätigkeiten (z.B. Kehrwieder, Tageszeitung oder Sonderverteilung) und bevorzugte Verteilbezirke – ganz wichtig: der Haken zu den Datenschutzbestimmungen muss unbedingt gesetzt werden, weil wir Ihre Anfrage sonst nicht bearbeiten dürfen.
  2. Sie schicken Ihre Anfrage ab und erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
  3. Ihre Anfrage wird in unserer Datenbank angelegt und einem Mitarbeiter zugewiesen.
  4. Wir melden uns schnellstmöglich per Telefon oder E-Mail mit einem entsprechenden Gebietsangebot.
Wir stehen Ihnen gerne für Rückfragen unter der kostenlosen Hotline 0800/ 106 82 00 zur Verfügung.
Sollten wir zum Anfragezeitpunkt kein passendes Gebiet für Sie finden, nehmen wir Sie gerne in unsere Warteliste auf. Wir melden uns bei Ihnen, sobald ein passendes Gebiet frei wird.
Zu einem Bewerbungs- bzw. Vertragsgespräch bringen Sie bitte neben den üblichen Personal- und Kontaktdaten Ihre Steuer-ID, Ihre Sozialversicherungsnummer, einen gültigen Personalausweis und Ihre Kontodaten mit. Nicht-EU-Bürger bringen bitte auch eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis mit.

Im Gespräch wird sowohl der Vertrag mit Ihnen durchgegangen als auch die Zustelltätigkeit verständlich erklärt. Am Ende des Gespräches wissen Sie alles über Ihre neue Tätigkeit und sind für Ihren neuen Job als Zusteller perfekt vorbereitet.

Minderjährige bringen zum Bewerbungsgespräch bitte einen Erziehungsberechtigten mit, welcher den Vertrag ebenfalls unterzeichnet.
  • Mindestalter beachten: 13 Jahre für Wochenzeitung, 18 Jahre für Tageszeitung
  • Gültige Arbeitserlaubnis
  • Lust an der frischen Luft, bei jedem Wetter unterwegs sein
Ob Schüler, Studenten, Rentner, Berufstätige oder Hausfrau - Jeder ist bei uns willkommen!

FAQ – Tageszeitung

  • mindestens 18 Jahre alt
  • Zuverlässigkeit
  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • gültige Arbeitserlaubnis (bei Nicht-EU Bürgern)
  • täglich von Montag bis Samstag
  • zwischen 04.00 bis 6.30 Uhr
Grundsätzlich eignen sich alle Bezirke für eine Zustellung zu Fuß, einige können aber auch mit dem Fahrrad oder dem Auto abgefahren werden.
Es stehen Transportkarren, Umhängetaschen, Fahrradtaschen und -anhänger zur Verfügung, die Sie sich für Ihre Tätigkeit ausleihen können. Zusätzlich stellen wir Ihnen gerne Sicherheitsartikel wie Warnwesten, Schuhspikes sowie Taschen- und Stirnlampen zur Verfügung.
Sie bekommen von uns zu Beginn der Beschäftigung eine Abonnentenliste gestellt, auf der alle zu beliefernden Adressen stehen. Sollten Sie zwischendrin eine neue Liste benötigen, helfen Ihnen die Kollegen jederzeit weiter.
Wir bieten sowohl Beschäftigung auf Minijobbasis bis 556€ als auch Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigungen an. Der Gesamtverdienst richtet sich nach der Größe der Ihnen zugewiesenen Zustellgebiete.
Sie haben den gesetzlichen Urlaubsanspruch von vier Wochen pro Jahr. Den Urlaub reichen Sie bitte acht Wochen im Voraus per Post, per Fax oder per E-Mail an urlaub@hvo-hildesheim.de ein.
Sie melden sich zunächst umgehend telefonisch bei Ihrem Ansprechpartner oder dem Frühdienst krank und teilen uns die Dauer der Krankheit mit, damit wir für Sie eine Vertretung organisieren können. Für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall benötigen wir ab dem ersten Krankheitstag eine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Ihres behandelnden Arztes.

FAQ – Wochenzeitung

Ab 13 Jahren ist eine Zustellung der Wochenzeitung möglich.
  • einmal pro Woche am Samstag
  • zwischen 09.00 und 18.00 Uhr
  • freie Zeiteinteilung am Zustelltag
Ja, wir suchen immer das bestmögliche Gebiet in der Nähe Ihres Wohnortes für Sie raus. Dieses Gebiet wird fest an Sie vergeben.
Die Menge der Zeitungen richtet sich nach der Größe des Zustellgebiets und kann nicht pauschal beantwortet werden.
Die Zeitungen können zu Ihnen nach Hause geliefert werden, sofern Sie eine wettergeschützte Ablagestelle haben. Ist das nicht möglich, erfolgt die Lieferung an eine geeignete Ablagestelle in der Nähe, z.B. eine Bushaltestelle
Es stehen Transportkarren, Umhängetaschen, Fahrradtaschen und -anhänger zur Verfügung, die Sie sich für Ihre Tätigkeit ausleihen können. Zusätzlich stellen wir Ihnen gerne Sicherheitsartikel wie Warnwesten, Schuhspikes sowie Taschen- und Stirnlampen zur Verfügung.
Wenn Sie volljährig sind, haben den gesetzlichen Urlaubsanspruch von vier Wochen pro Jahr. Minderjährige haben einen Anspruch von fünf Wochen pro Jahr. Den Urlaubsantrag reichen Sie bitte acht Wochen im Voraus per Post, per Fax oder per E-Mail an urlaub@hvo-hildesheim.de ein.
Sie melden sich zunächst umgehend telefonisch bei Ihrem Ansprechpartner krank und teilen uns die Dauer der Krankheit mit, damit wir für Sie eine Vertretung organisieren können. Für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall benötigen wir ab dem ersten Krankheitstag eine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Ihres behandelnden Arztes.

FAQ – Für Eltern

Ab 13 Jahren ist eine Zustellung der Wochenzeitung mit Ihrem Einverständnis möglich.
Ja, die Verteilung kann Ihr Kind selbstständig vornehmen. Sie müssen Ihr Kind nicht bei jeder Verteilung begleiten. Anfangs ist es jedoch sinnvoll zu unterstützen, da das Gebiet anfangs noch unbekannt sein kann.
Zusätzlich zu den üblichen Personal- und Kontaktdaten, benötigen wir die Steueridentifikationsnummer, die Rentenversicherungsnummer und ab 16 Jahren eine Kopie des Personalausweises. Eine Schulbescheinigung ist ab der 9. Klasse einzureichen.
Minderjährige haben einen jährlichen Urlaubsanspruch von fünf Wochen, das heißt fünf Samstage im Jahr kann Ihr Kind bezahlten Urlaub nehmen. Den Urlaubsantrag reichen Sie bitte acht Wochen im Voraus per Post, per Fax oder per E-Mail an urlaub@hvo-hildesheim.de ein.
Sie melden Ihr Kind umgehend telefonisch bei Ihrem Ansprechpartner krank und teilen uns die Dauer der Krankheit mit, damit wir eine Vertretung organisieren können. Für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall benötigen wir eine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) des Kinder- oder Hausarztes für den jeweiligen Verteiltag.